In diesem Abschnitt wird die potenzielle Höhe des Schadensersatzes erläutert, die betroffene Parteien erwarten können, basierend auf wirtschaftlichen Berechnungen und rechtlichen Präzedenzfällen.

Die konkrete Schadenshöhe wird von den Wettbewerbsökonomen zu berechnen sein, und zwar in der Regel auf Grundlage von Vergleichsmarktmodellen unter Berücksichtigung sämtlicher Marktumstände. Ersten Einschätzungen zufolge können die Buchungsprovisionen von Booking.com als Folge der weiten Bestpreisklausel um bis zu 100% überhöht gewesen sein, also doppelt so hoch wie ohne die weiten Bestpreisklauseln. Dies würde bedeuten, dass Sie die Hälfte der an Booking.com bezahlten Buchungsprovisionen zzgl. Zinsen als Schadensersatz geltend machen können.